Rechtsprechung
BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97, 9 B 566.97 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Erforderliche Kriterien für die Verfolgungsdichte - Wertung einer die erforderliche Verfolgungsdichte nicht erreichende Zahl von Übergriffen als Gruppenverfolgung - Politische Verfolgung durch ein Leben am wirtschaftlichen Existensminimum
Verfahrensgang
- OVG Thüringen, 18.12.1996 - 3 KO 398/96
- BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97, 9 B 566.97
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94
Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung - …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
Denn wenn es für die Verfolgungsdichte, wie auch die Beschwerde nicht verkennt, auf die zahlenmäßige Relation der Anzahl der Übergriffe zur Größe der von ihnen betroffenen ethnischen Gruppe ankommt (Urteil vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - BVerwGE 96, 200 [BVerwG 05.07.1994 - 9 C 158/94]), ist selbstverständlich eine Änderung einer der beiden Vergleichsgrößen von Bedeutung.Die Rüge unter II. 1., das Berufungsgericht habe bei der Rechtsanwendung die Anforderungen an den Nachweis politischer Verfolgung "überspannt", weil es eine Verfolgungsdichte nach Maßgabe des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juli 1994 - BVerwG 9 C 158.94 - (BVerwGE 96, 200) fordere und auch ein Verfolgungsprogramm verneint habe, zeigt einen Maßstabswiderspruch nicht auf.
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
So hat die Beschwerde unter II. 1., 2. und 3. den zitierten Sätzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) über die Entscheidungskompetenz der Fachgerichte einerseits und die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts andererseits, vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) über die Anforderungen an die Intensität der Rechtsverletzung und vom 22. Juli 1996 (InfAuslR 1996, 355, 357) über das Erfordernis, daß fachgerichtliche Bewertungen nachvollziehbar begründet sein und auf einer verläßlichen Grundlage beruhen müssen, keinen Abweichendes aussagenden Rechtssatz aus dem Urteil des Berufungsgerichts gegenübergestellt. - BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
So hat die Beschwerde unter II. 1., 2. und 3. den zitierten Sätzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) über die Entscheidungskompetenz der Fachgerichte einerseits und die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts andererseits, vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) über die Anforderungen an die Intensität der Rechtsverletzung und vom 22. Juli 1996 (InfAuslR 1996, 355, 357) über das Erfordernis, daß fachgerichtliche Bewertungen nachvollziehbar begründet sein und auf einer verläßlichen Grundlage beruhen müssen, keinen Abweichendes aussagenden Rechtssatz aus dem Urteil des Berufungsgerichts gegenübergestellt.
- BVerfG, 09.12.1993 - 2 BvR 1916/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Bürgerkriegs- bzw. …
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
Hiervon abgesehen, besteht die unter II. 3. gerügte Divergenz zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 1993 (InfAuslR 1994, 156) nicht. - BVerwG, 18.02.1986 - 9 C 104.85
Asylrecht - Berufliche Benachteiligung - Progrom - Religiöse Minderheit
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
Ein asylrechtlich erheblicher Eingriff im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG, § 51 Abs. 1 AuslG liegt erst dann vor, wenn dem Ausländer - durch ein seinem Heimatstaat zurechenbares Verhalten - die Erlangung des wirtschaftlichen Existenzminimums unmöglich gemacht wird (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 64.89 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 165; vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85]). - BVerfG, 22.07.1996 - 2 BvR 1416/94
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines türkischen Asylbewerbers
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
So hat die Beschwerde unter II. 1., 2. und 3. den zitierten Sätzen aus den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Januar 1991 (BVerfGE 83, 216 ) über die Entscheidungskompetenz der Fachgerichte einerseits und die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts andererseits, vom 10. Juli 1989 (BVerfGE 80, 315) über die Anforderungen an die Intensität der Rechtsverletzung und vom 22. Juli 1996 (InfAuslR 1996, 355, 357) über das Erfordernis, daß fachgerichtliche Bewertungen nachvollziehbar begründet sein und auf einer verläßlichen Grundlage beruhen müssen, keinen Abweichendes aussagenden Rechtssatz aus dem Urteil des Berufungsgerichts gegenübergestellt. - BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 64.89
Asylrecht: Asylberechtigung von Ahmadis aus Pakistan
Auszug aus BVerwG, 08.01.1998 - 9 PKH 83.97
Ein asylrechtlich erheblicher Eingriff im Sinne des Art. 16 a Abs. 1 GG, § 51 Abs. 1 AuslG liegt erst dann vor, wenn dem Ausländer - durch ein seinem Heimatstaat zurechenbares Verhalten - die Erlangung des wirtschaftlichen Existenzminimums unmöglich gemacht wird (vgl. Urteile vom 30. Oktober 1990 - BVerwG 9 C 64.89 - Buchholz 310 § 137 VwGO Nr. 165; vom 18. Februar 1986 - BVerwG 9 C 104.85 - BVerwGE 74, 41 [BVerwG 18.02.1986 - 9 C 104/85]).